Steuerhinterziehung durch Crypto Assets

Steuerhinterziehung mit Bitcoin & Co. vermeiden: Kryptowährungen und andere Crypto Assets haben in den letzten Jahren enorme Gewinne ermöglicht – doch viele private Anleger haben die steuerlichen Pflichten nicht so genau genommen und dadurch unwissentlich Steuerhinterziehung begangen 1.

Begriffe wie Bitcoin Steuerhinterziehung oder Kryptowährung Steuer Strafe gehören mittlerweile zu häufigen Suchanfragen, denn immer mehr Anleger und Unternehmer fragen sich, welche Konsequenzen drohen, wenn Krypto-Gewinne nicht korrekt versteuert werden. Im Folgenden erklären wir verständlich, wann Steuerhinterziehung durch Crypto Assets vorliegt, welche steuerlichen Verpflichtungen bestehen, wie das Finanzamt Kryptowährungen prüft, welche Strafen bei Krypto-Steuerhinterziehung drohen, welche typischen Fehler Anleger machen – und warum eine Selbstanzeige und ein spezialisierter Krypto Steuer Anwalt in vielen Fällen die Rettung sein können. Lesen Sie weiter, um sich über Risiken, Pflichten und Verteidigungsstrategien rund um Bitcoin, Ethereum & Co. zu informieren.

Wann liegt Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen vor?

Steuerhinterziehung durch Kryptowährungen liegt vereinfacht gesagt immer dann vor, wenn steuerpflichtige Krypto-Einkünfte oder -Gewinne dem Finanzamt vorsätzlich verschwiegen oder falsche Angaben gemacht werden. Nach der gesetzlichen Definition (§ 370 Abgabenordnung) macht sich ein Steuerpflichtiger der Hinterziehung strafbar, wenn er den Behörden steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtig, unvollständig oder gar nicht mitteilt und dadurch Steuern verkürzt 2.

. Im Klartext: Wer beispielsweise Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen, Krypto-Trading oder Mining-Einnahmen absichtlich nicht in der Steuererklärung angibt, begeht Steuerhinterziehung. Wichtig ist der Vorsatz – bei einer bewussten Verschleierung oder Nichtangabe spricht man von Steuerhinterziehung; bei Leichtfertigkeit (z.B. aus Unwissenheit ohne Absicht) könnte auch eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegen, die als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet wird 3.

Viele Privatanleger glauben irrtümlich, Krypto-Transaktionen seien anonym und das Finanzamt bekomme nichts mit. Doch diese Annahme ist falsch – inzwischen stehen Krypto-Anleger im Fokus der Finanzämter 4.

Wer also steuerpflichtige Krypto-Gewinne nicht deklariert, riskiert den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Unternehmer und Selbständige sind ebenso betroffen: Wer etwa als Miner, NFT-Künstler oder Staker Einnahmen in Form von Kryptowährungen erzielt, muss diese genau wie Fiat-Einnahmen angeben. Steuerhinterziehung mit Crypto Assets kann also privat wie gewerblich auftreten – und Unwissen schützt nicht vor Strafe.

Steuerliche Pflichten für Krypto-Anleger (Haltefrist, Spekulationsgewinn, Nachweispflichten)

Welche Steuern fallen bei Kryptowährungen an? Grundsätzlich gilt in Deutschland: Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen unterliegen der Einkommensteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt5. Diese sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr ist entscheidend. Halten Sie Bitcoin, Ethereum & Co. länger als 1 Jahr, sind Gewinne aus dem privaten Handel grundsätzlich steuerfrei. Werden Coins jedoch innerhalb eines Jahres verkauft oder gegen andere Coins getauscht, handelt es sich um steuerpflichtige Spekulationsgewinne. Übrigens ist auch der Tausch von Kryptowährung gegen Kryptowährung ein steuerlicher Veräußerungsvorgang – nicht nur der Tausch in Euro. Viele Krypto-Trader waren sich dessen nicht bewusst und haben so ungewollt Steuerhinterziehung begangen, indem sie diese Gewinne nicht angaben6.

Freigrenze beachten: Für private Veräußerungsgeschäfte (dazu zählen Krypto-Verkäufe) gibt es eine jährliche Freigrenze. Bis Ende 2023 lag diese bei 600 € und wurde ab 2024 auf 1.000 € erhöht7. Bleibt die Summe aller Krypto-Gewinne in einem Jahr unter 1.000 € (bzw. 600 € vor 2024), sind sie steuerfrei; ab 1.001 € Gewinn ist der gesamte Betrag steuerpflichtig8. Wichtig: Die Freigrenze ist kein Freibetrag – überschreiten Sie sie, wird der volle Gewinn besteuert9.

Verluste aus Krypto-Verkäufen können mit Gewinnen derselben Kategorie verrechnet werden.

Weitere steuerliche Verpflichtungen: Neben den privaten Spekulationsgewinnen gibt es noch andere steuerpflichtige Vorgänge mit Crypto Assets:

Mining

Erträge aus Krypto-Mining gelten als Einkünfte (idR aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte) und sind ab dem Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig.

Staking, Lending, Airdrops

Belohnungen in Form von Coins oder Tokens (z.B. Staking-Rewards, Zinsen aus Lending, Airdrop-Zuteilungen) stellen ebenfalls steuerpflichtige Einkünfte dar, meist zum Zeitpunkt des Erhalts (ggf. als sonstige Einkünfte).

NFT-Verkäufe

Wer NFTs (Non-Fungible Tokens) erstellt und verkauft, erzielt Einkünfte, die je nach Umfang gewerblich oder privat sein können. Einmalige NFT-Verkäufe können unter die einjährige Spekulationsfrist fallen; bei häufiger Aktivität droht aber eine Einstufung als gewerblicher Händler mit entsprechenden steuerlichen Folgen 10.

Unternehmerische Krypto-Nutzung

Wenn Sie als Unternehmer Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren oder eigene Token ausgeben, müssen diese Vorgänge in der Buchhaltung erfasst und versteuert werden (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. können relevant sein).

Nachweispflichten: Krypto-Anleger sind verpflichtet, alle Transaktionen lückenlos zu dokumentieren. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen über Anschaffungsdaten, Verkaufsdaten, Kurse, Transaktionshistorie und sogar Wallet-Adressen 11 12.

Besonders bei Nutzung ausländischer Börsen gilt eine erhöhte Mitwirkungspflicht: Als in Deutschland Steuerpflichtiger müssen Sie auch bei Auslandstransaktionen sämtliche Daten offenlegen 13.

Praktisch bedeutet das: Führen Sie Buch über Ihre Käufe/Verkäufe, bewahren Sie Kontoauszüge und Trade-Historien auf und nutzen Sie ggf. Krypto-Steuertools, um den Überblick zu behalten. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, drohen Schätzungen durch das Finanzamt – oft zu Ihren Ungunsten.

Wie prüft das Finanzamt Crypto-Transaktionen?

Viele Krypto-Investoren fragen sich: “Woher will das Finanzamt von meinen Bitcoins wissen?” – Tatsache ist: Die Behörden haben ihre Mittel und Kenntnisse stark ausgeweitet. Krypto bleibt dem Finanzamt nicht verborgen. Hier die wichtigsten Methoden, wie das Finanzamt Kryptowährungen prüft:

Datenabfragen bei Krypto-Börsen

Die deutschen Steuerbehörden können Krypto-Handelsplattformen zur Auskunft verpflichten. Tatsächlich hat z. B. die Finanzverwaltung NRW bereits Daten einer großen Krypto-Börse abgefragt, um Steuerhinterziehung aufzudecken14. Ein Datenpaket mit Kundendaten (teils rückwirkend bis 2017) wurde der Steuerfahndung übergeben15. Durch Abgleich mit Steuererklärungen sieht das Finanzamt, wer Krypto-Gewinne deklariert hat und wer nicht. Auch andere Bundesländer und das Bundeszentralamt für Steuern gehen ähnlich vor. Eine wachsende Zahl von Kryptobörsen verschickt inzwischen auf behördliche Anweisung Kontrollmitteilungen ans Finanzamt16.

Know-Your-Customer (KYC) & Bankenmeldungen

Krypto-Börsen müssen KYC-Daten erheben, d. h. Identität ihrer Kunden verifizieren (Ausweis, Adresse etc.), um Geldwäsche vorzubeugen17. Diese personenbezogenen Daten können von den Finanzämtern per Anfrage eingeholt werden18. Zudem melden Banken auffällige hohe Geldeingänge. Wenn z. B. plötzlich größere Euro-Beträge von einer Kryptobörse auf Ihrem Bankkonto landen, kann die Bank dem Finanzamt einen Hinweis geben19. Ihre Anonymität ist also praktisch aufgehoben – sobald Sie irgendwo Fiat-Geld auszahlen oder eine regulierte Börse nutzen, gibt es eine Datenspur.

Blockchain-Analyse (Chainalysis & Co.)

Die Finanzbehörden nutzen inzwischen spezialisierte Blockchain-Analysetools, um Wallet-Transaktionen nachzuverfolgen und zusammenzuführen20. Behörden wie das BZSt, die Steuerfahndung und sogar die deutsche Financial Intelligence Unit (FIU) können über die öffentlich einsehbare Blockchain z. B. feststellen, welche Wallet-Adressen miteinander in Verbindung stehen21. Chainalysis – ein bekanntes US-Analyseunternehmen – wurde z. B. von Strafverfolgungsbehörden eingesetzt, um Wallet-Inhaber zu identifizieren22. Kurz gesagt: Pseudo-anonym ist nicht anonym. Wer glaubt, seine Wallet bei Binance, Bitget oder in MetaMask bliebe unsichtbar, der irrt23. Alle Transaktionen sind dauerhaft auf der Blockchain gespeichert und mittels moderner Technik immer besser Personen zuordenbar.

Internationale Kooperation

Die Zeiten, in denen man einfach auf ausländische Exchanges ausweichen konnte, enden bald. Die EU arbeitet an der DAC8-Richtlinie, welche Crypto-Asset-Service-Provider dazu verpflichten wird, Transaktionen an die Finanzbehörden zu melden24. Künftig sollen diese Informationen auch europaweit ausgetauscht werden, um Steuersünder aufzuspüren25. Schon jetzt kooperieren viele Börsen außerhalb der EU freiwillig oder aufgrund lokaler Gesetze mit Behörden und stellen Kundendaten bereit. Das Entdeckungsrisiko steigt mit jeder neuen Regulierung und jeder Transaktion.

Fazit: Die Vorstellung, man könne Krypto-Steuern umgehen, weil alles anonym und neu sei, ist ein Mythos. Die Finanzämter sind aufmerksam und verfügen über Daten. Es gilt: Früher oder später kommt vieles ans Licht. Entsprechend wichtig ist es, von Anfang an korrekt zu handeln – oder spätestens jetzt reinen Tisch zu machen, falls bisher etwas nicht erklärt wurde.

Welche Strafen drohen bei Krypto-Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt – das gilt genauso für Kryptowährungen. Die gesetzlichen Strafen richten sich nach § 370 AO und hängen von der Schwere der Tat ab. Grundsätzlich wird Steuerhinterziehung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft26. Schon der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen (etwa wenn sehr hohe Beträge hinterzogen wurden) erhöht sich der Strafrahmen auf 6 Monate bis zu 10 Jahre Haft27.

Was als „großes Ausmaß“ zählt, ist nicht exakt definiert, aber in der Praxis gelten hinterzogene Steuern ab ca. 50.000 € bereits als kritisch, ab 100.000 € als sehr ernst und jenseits von 1 Mio. € als besonders schwerer Fall – hier droht dann eher eine Freiheitsstrafe. Neben der eigentlichen Strafe müssen Täter selbstverständlich die hinterzogenen Steuern nachzahlen – zuzüglich Zinsen auf die Nachzahlung (die Steuerzinsen betragen aktuell 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr, für zurückliegende Zeiträume bis 2018 sogar 6 % p.a.). In vielen Fällen kommen noch Strafzuschläge oder Geldbußen hinzu. So wird bei einer erfolgreichen strafbefreienden Selbstanzeige ab einem hinterzogenen Betrag über 25.000 € ein pauschaler Zuschlag von 10 % der Steuerschuld fällig (zur „Sühne“).

Wird keine Selbstanzeige gestellt und es kommt zur Verurteilung, richtet sich die Geldstrafe meist nach dem Einkommen des Täters (Tagessatzsystem) und der Höhe des Schadens. Ersttäter mit kleineren Beträgen kommen mit Geldstrafen davon, während Wiederholungstäter oder Fälle in Millionenhöhe mit Haftstrafen (oft zur Bewährung, bei sehr hohen Summen aber auch ohne Bewährung) rechnen müssen.

Beispiel: Ein Privatanleger hat über mehrere Jahre Kryptogewinne verschwiegen, insgesamt 200.000 € Steuern hinterzogen. Wird er erwischt, muss er die 200.000 € nachzahlen, etwaige Zinsen (z. B. ca. 36.000 € bei 6 % über 3 Jahre) und kann mit einer Freiheitsstrafe im Bereich von 1–2 Jahren auf Bewährung oder einer hohen Geldstrafe rechnen – je nach Tatumständen. Liegt der Hinterziehungsbetrag nur bei 5.000 €, wäre eine Geldstrafe wahrscheinlich, z. B. 90 Tagessätze zu 100 € = 9.000 €.

Jede Situation ist anders, aber klar ist: Die Strafen können empfindlich sein und übersteigen den eigentlichen Steuervorteil oft deutlich.

Häufige Fehler und Fallstricke in der Praxis

Warum passiert es so oft, dass Krypto-Anleger in die Steuerhinterziehungs-Falle tappen? Hier sind einige häufige Fallkonstellationen, die wir in der Praxis sehen – typische Fehler, durch die Steuern auf Crypto Assets falsch oder gar nicht angegeben werden:

Geringes Bewusstsein für Steuerpflicht

Viele dachten lange, Krypto sei anonym oder steuerfrei, insbesondere wenn kein Geld aufs Bankkonto floss. Dabei wurden z.B. Krypto-zu-Krypto-Trades nicht als steuerlich relevantes Ereignis erkannt.

Verwechslung von Haltefrist und Spekulationsfrist

Einige Anleger meinten, man müsse Coins nur ein Jahr halten ab Kauf und könne dann beliebig oft innerhalb eines Jahres traden. In Wirklichkeit startet die einjährige Haltefrist für jede Einheit neu – häufiges Kaufen/Verkaufen unterbricht die Steuerfreiheit.

Komplexe Transaktionen, kein Überblick

Aktive Trader auf vielen Börsen haben schnell Tausende Transaktionen. Trading-Bots oder automatisierte Strategien führen zu unüberschaubaren Bewegungen. Viele verlieren den Überblick28 über ihre Gewinne/Verluste und verzichten irgendwann darauf, alles sauber zu dokumentieren – ein gefährlicher Fehler.

Nutzung vieler Wallets und Börsen

Coins liegen verteilt auf diversen Exchanges, Hardware-Wallets und Online-Wallets. Ohne Gesamtsicht werden Ein- und Auszahlungen zwischen Wallets nicht korrekt zugeordnet. So bleiben manche Zuflüsse oder Abgänge ungeklärt, was dem Finanzamt auffällt.

Einkünfte aus neuen Bereichen unterschätzt

Erträge aus Mining, Staking, Liquidity Mining, Masternodes, Airdrops oder NFT-Handel wurden von vielen anfangs nicht als „steuerpflichtig“ wahrgenommen. Beispiel: Jemand erhält Staking-Rewards in Form von Token und verkauft diese später – hier liegt zunächst Einkommen und später ggf. ein Veräußerungsgewinn vor. Solche komplexen Fälle wurden oft nicht gemeldet.

Technische Schwierigkeiten

Selbst wer bereit ist zu versteuern, steht vor technischen Hürden. Die CSV-Exporte der Börsen sind kompliziert und unterschiedlich, Forks und Token-Swaps erschweren die Berechnung, und viele Steuerberater waren in der Vergangenheit mit Krypto überfordert. Diese Schwierigkeiten führten dazu, dass manche Anleger die Erklärung „auf später verschoben“ haben – in der Hoffnung, es geht unter.

All diese Umstände können dazu führen, dass eigentlich ehrliche Anleger versehentlich oder fahrlässig Steuerhinterziehung begehen29. Unwissenheit schützt aber nicht: Sobald man merkt, dass etwas in der Steuererklärung fehlte oder falsch war, muss man aktiv werden, um Schlimmeres zu verhindern.

Selbstanzeige und Hilfe durch einen Krypto-Steuer-Anwalt

Angesichts der wachsenden Kontrollmöglichkeiten der Behörden steigt die Gefahr, entdeckt zu werden30. Doch es gibt einen Ausweg, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden: die strafbefreiende Selbstanzeige Kryptowährung. Eine Selbstanzeige bedeutet, dass Sie freiwillig und vollständig Ihre versäumten Angaben nachholen, bevor das Finanzamt von selbst darauf stößt. Wichtig dabei: Die Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen – nämlich unbedingt bevor die Behörde die ersten Fragen stellt31 oder eine Prüfung beginnt. Ist bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Prüfungsbeamter vor der Tür, kommt die Selbstanzeige meist zu spät. Für eine erfolgreiche Selbstanzeige müssen sämtliche unversteuerten Krypto-Einkünfte der vergangenen 10 Jahre nachdeklariert werden32. Lücken oder Fehler führen zur Unwirksamkeit – wie im prominenten Fall Uli Hoeneß gesehen, kann eine unvollständige Selbstanzeige dennoch zur Verurteilung führen33. Daher ist es ratsam, sich hierbei professionelle Hilfe zu holen.

Warum ein spezialisierter Anwalt? Ein Krypto-Steuer-Anwalt kennt sowohl die steuerlichen Vorschriften als auch die technischen Besonderheiten von Bitcoin und Blockchain. Unsere Kanzlei crypto-anwalt.com weiß, worauf es bei der Nacherklärung von Kryptowerten ankommt. Wir unterstützen Sie dabei, sämtliche Transaktionsdaten aufzubereiten, die korrekten Steuerbeträge zu ermitteln und fristgerecht eine rechtssichere Selbstanzeige abzugeben. Damit können Sie im Idealfall straffrei aus der Sache herauskommen – allerdings müssen Sie die Steuern und Zinsen natürlich nachzahlen.

Selbst wenn bereits Post vom Finanzamt kam oder ein Ermittlungsverfahren läuft, kann ein erfahrener Anwalt noch Schadensbegrenzung betreiben, z. B. durch Verhandlung mit der Behörde, Einspruch gegen Steuerbescheide oder im Strafverfahren argumentativ für mildernde Umstände sorgen.

Fazit: Warten Sie nicht, bis das Finanzamt Sie anschreibt oder ermittelt. Handeln Sie proaktiv. Eine freiwillige Nacherklärung bzw. Selbstanzeige ist in den meisten Fällen der beste Weg, um einer Strafe zu entgehen oder diese zumindest zu mildern34. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie durch diesen Prozess sicher hindurchführen und Ihre Rechte wahren.

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Sie sind unsicher, ob Sie alle Krypto-Gewinne korrekt angegeben haben? Oder haben Sie bereits eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten? Zögern Sie nicht länger! Die Vergangenheit zeigt, dass die Behörden manchmal spät, aber dann umso gründlicher und konsequenter gegen Krypto-Steuersünder vorgehen35. Schieben Sie das Thema nicht auf – je früher Sie handeln, desto besser stehen Ihre Chancen.

Kontaktieren Sie jetzt unseren spezialisierten Krypto-Steuer-Anwalt für eine vertrauliche Beratung. Wir erklären Ihnen Ihre Optionen, sei es eine präventive Überprüfung Ihrer Steuerangaben, eine strafbefreiende Selbstanzeige oder die Verteidigung in einem laufenden Steuerstrafverfahren. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um teure Fehler zu vermeiden.

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