Einführung der Meldepflicht für Kryptobörsen nach DAC8
Hintergrund
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. bieten die Möglichkeit, Transaktionen pseudonym abzuwickeln. Dadurch konnten Krypto-Gewinne in der Vergangenheit vergleichsweise leicht am Fiskus vorbeigeschleust werden. Steuerbehörden sahen hierin ein wachsendes Risiko für Steuerhinterziehung und drängten auf mehr Transparenz. Internationale Initiativen wurden gestartet: Die OECD entwickelte 2022 das Crypto Asset Reporting Framework (CARF) als globalen Meldestandard, ergänzt durch eine Aktualisierung des Common Reporting Standard (CRS) für Finanzkonten. Darauf aufbauend hat die EU im Oktober 2023 die achte Änderung der Amtshilferichtlinie – kurz DAC8 – beschlossen, um auch Kryptowerte in den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden aufzunehmen.
DAC8-Richtlinie: Steuertransparenz für Kryptowerte
Mit DAC8 wird der Anwendungsbereich der europäischen Verwaltungszusammenarbeit erheblich erweitert. Erstmals werden Einkünfte aus Geschäften mit Kryptowerten und entsprechenden Vermögenswerten den bestehenden Melde- und Austauschpflichten unterworfen. Künftig sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, steuerrelevante Informationen zu Krypto-Transaktionen ihrer Kunden zu erfassen und an die Finanzbehörden zu melden, welche diese Daten dann automatisch mit anderen EU-Staaten austauschen. Der dezentrale und grenzüberschreitende Charakter von Kryptowährungen hatte es den Staaten bislang erschwert, die Steuerehrlichkeit sicherzustellen – DAC8 soll dieses Vollzugsdefizit beheben. Die Richtlinie deckt ein breites Spektrum an Kryptowerte ab, einschließlich dezentral ausgegebener Krypto-Token, Stablecoins und bestimmter NFTs, unter Rückgriff auf die Begriffsdefinitionen der neuen EU-Krypto-Verordnung (MiCA). Ausgenommen sind lediglich staatliche Zentralbankwährungen bzw. digitales Zentralbankgeld. Neben den Krypto-Meldepflichten enthält DAC8 übrigens auch neue Regeln zum Informationsaustausch über Steuervorbescheide für sehr wohlhabende Privatpersonen – der Schwerpunkt der öffentlichen Diskussion liegt jedoch klar auf den Kryptotransaktionen.
Meldepflichten für Krypto-Dienstleister
Wer ist meldepflichtig? Die neuen Pflichten treffen alle Anbieter, die beruflich oder gewerblich Krypto-Dienstleistungen für Kunden in der EU erbringen. Dazu zählen insbesondere Kryptobörsen, Handelsplattformen, Verwahrer oder Verwalter digitaler Vermögenswerte sowie alle Dienstleister, die Transaktionen mit Kryptowerten durchführen. Unerheblich ist, wo der Anbieter seinen Sitz hat – die Meldepflicht gilt auch für ausländische Börsen und Wallet-Provider, sofern sie Kunden mit Wohnsitz in der EU bedienen. Damit werden beispielsweise auch große internationale Krypto-Handelsplätze ohne Niederlassung in Europa erfasst, solange europäische Nutzer dort aktiv sind.
Welche Daten müssen gemeldet werden? Die Meldung umfasst eine Reihe personenbezogener und transaktionsbezogener Informationen über die jeweiligen Nutzer und deren Krypto-Aktivitäten[3]:
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Identifikationsdaten: Name und Anschrift des Kunden sowie dessen persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Tax Identification Number). Diese Daten dienen der eindeutigen Zuordnung zu einer steuerpflichtigen Person.
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Transaktionsdaten: Jede Transaktion wird dokumentiert – inklusive Datum, Art des Geschäfts (Kauf/Verkauf oder Tausch) und Wertumfang (z.B. Betrag in Fiat oder Anzahl an Coins).
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Bestandsinformationen: Der aktueller Bestand an gehaltenen digitalen Vermögenswerten (Kryptowerte) und die Art dieser Assets werden festgehalten, um die Vermögenssituation der Anleger abzubilden.
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Account- und Adressdaten: Zugehörige Kontoinformationen wie Konto- oder Wallet-Adressen der Kunden müssen gemeldet werden (öffentliche Schlüssel von Wallets selbst jedoch nicht).
Welche Transaktionen werden erfasst? Grundsätzlich alle Handels- und Übertragungsvorgänge mit Kryptowerten fallen unter die Meldepflicht. Dazu zählen Tauschgeschäfte – also der Umtausch von Kryptowährung in Fiatgeld (z.B. Verkauf von Bitcoin gegen Euro) ebenso wie der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere – und ebenso jede sonstige Übertragung eines Kryptowerts auf oder von eine*r Wallet bzw. einem Konto des Kunden. Somit werden auch Vorgänge wie Airdrops, Staking-Erträge oder Krypto-Lending als meldepflichtige Transfers eingeordnet[4]. Durch diese umfassende Definition möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass wirklich sämtliche wertrelevanten Krypto-Transaktionen erfasst werden.
Umsetzung und Zeitplan
Die DAC8-Richtlinie wurde am 17. Oktober 2023 vom EU-Ministerrat einstimmig angenommen und Ende Oktober 2023 im Amtsblatt veröffentlicht[1]. Sie ist am 13. November 2023 in Kraft getreten. Nun sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Vorgaben bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen[2]. In Deutschland hat das Bundesfinanzministerium bereits am 4. November 2024 einen Referentenentwurf für ein DAC8-Umsetzungsgesetz (DAC8-UmsG) vorgelegt, der die Richtlinie in deutsches Steuerrecht übertragen soll[3]. Kernstück dieses Entwurfs ist das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), welches die detaillierten Sorgfalts- und Meldepflichten für Kryptodienstleister regelt und den automatischen Austausch der gemeldeten Informationen ermöglicht[3]. Vorgesehen ist, dass die gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten[2]. Historische Krypto-Geschäfte, die vor Inkrafttreten (also vor 2026) durchgeführt wurden, sollen dabei nicht rückwirkend meldepflichtig sein[3]. Mit anderen Worten: Die ersten Meldungen werden Transaktionen des Jahres 2026 betreffen, welche dann im Folgejahr an die Behörden übermittelt und zwischen den Staaten ausgetauscht werden.
Auswirkungen für Anleger
Für Krypto-Investoren bedeutet dies eine neue Ära der steuerlichen Transparenz. Ab 2026 werden die Finanzämter alle relevanten Informationen über Krypto-Handelsaktivitäten automatisch erhalten und mit den Angaben in den Steuererklärungen der Bürger abgleichen können. Bislang unversteuerte Krypto-Gewinne lassen sich dann kaum mehr verbergen. Bleiben entsprechende Einkünfte in der Steuererklärung unerwähnt, ist zukünftig mit Nachfragen des Finanzamts zu rechnen, ggf. sogar mit der Einleitung von Steuerstrafverfahren, falls eine Steuerhinterziehung vermutet wird. Anleger, die in der Vergangenheit auf ausländischen Kryptobörsen aktiv waren und dabei erzielte Gewinne bislang nicht deklariert haben, sollten daher dringend erwägen, rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, bevor die neuen Meldepflichten greifen. Wichtig zu betonen ist: Unabhängig von DAC8 bestand schon immer die Pflicht, Krypto-Gewinne in der Steuererklärung anzugeben – die neuen Regeln erleichtern den Behörden lediglich die Überprüfung dieser Pflicht erheblich. Entsprechend sollten Krypto-Trader bereits jetzt alle Transaktionen lückenlos dokumentieren und ihre steuerlichen Pflichten ernst nehmen.
Fazit
Die Einführung der Meldepflicht für Kryptobörsen nach DAC8 markiert einen Wendepunkt in der Besteuerung von Krypto-Assets. Durch den ab 2026 startenden automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU wird die bislang vorhandene Anonymität im Kryptomarkt für Steuerzwecke weitgehend aufgehoben. Krypto-Dienstleister müssen umfassende Kundendaten und Transaktionsdetails melden, sodass Steuerbehörden mögliche Steuerhinterziehung effektiv aufdecken können. Für Anleger bedeutet dies einerseits mehr Aufwand bei der Steuer-Compliance, andererseits schafft es auch Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Insgesamt unterstreicht DAC8, dass Kryptogeschäfte kein rechtsfreier Raum sind – auch hier gilt nun: Transparenz und Steuerehrlichkeit werden eingefordert.
DeepDive:
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Rat der Europäischen Union – Pressemitteilung vom 17.10.2023: „Rat verabschiedet Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden (DAC 8)“ (Annahme der DAC8-Richtlinie und Ausweitung des Informationsaustauschs auf Kryptowerte)consilium.europa.euconsilium.europa.eu.
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KPMG Tax News (30.06.2025) – „Referentenentwurf für ein DAC 8-Umsetzungsgesetz“: Die EU-DAC8-Richtlinie ist bis 31.12.2025 in nationales Recht zu übertragen; das deutsche Umsetzungsgesetz soll zum 01.01.2026 in Kraft treten kpmg.comkpmg.com.

