Beschlagnahme & Wallet-Forensik im Krypto-Strafrecht

Wurden Ihnen Bitcoin oder andere Kryptowährungen beschlagnahmt bzw. steht Ihnen eine Sicherstellung bevor? In Verfahren wegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Darknet-Delikten nutzen Ermittler verstärkt digitale Forensik. Dabei greifen sie auf die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Strafgesetzbuchs (StGB) zurück, um Krypto-Vermögen sicherzustellen. Unser Team zeigt Ihnen, wann eine Beschlagnahme von Kryptowährung zulässig ist, wie „Wallet-Forensik“ funktioniert und welche Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten Sie haben.

Rechtliche Grundlagen der Kryptobeschlagnahme

Sicherstellung (§94 StPO, §§111b ff. StPO)

Nach § 94 StPO dürfen Ermittlungsbehörden alle Gegenstände und Datenträger beschlagnahmen, wenn sie als Beweismittel dienen. Bei verschlüsselten oder dezentralen Daten greifen die Vorschriften der §§ 111b ff. StPO: So kann etwa durch Online-Durchsuchung das Dateisystem eines Computers oder die Cloud-Systeme nach Wallet-Schlüsseln durchsucht werden. Konkret dürfen Bitcoin und andere Kryptowährungen beschlagnahmt oder arrestiert werden, um spätere Einziehungsentscheidungen abzusichern1. Beschlagnahme und Vermögensarrest erfolgen in der Regel durch Gerichtsbeschluss (bei Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft).

Vermögensarrest und Pfändung (§§111, 112 StPO)

Besteht der Verdacht, dass Vermögenswerte aus Straftaten stammen, kann ein Arrest zur Sicherung von Forderungen oder Konten angeordnet werden. Ermittler pfänden beispielsweise Ansprüche des Beschuldigten gegen Kryptobörsen bis zur Höhe vermuteter Straftatserlöse. Da Nachweis individueller Coins oft unmöglich ist, wird häufig der entsprechende Wert vom Betroffenen eingezogen. Die Behörden können dann alternative Vermögenswerte oder Ersatzwerte verwerten (sog. Wertersatz).

Einziehung (§§73 ff. StGB)

Unterliegen Kryptowährungen grundsätzlich der Vermögensabschöpfung? Ja – der Bundesgerichtshof hat wiederholt bestätigt, dass Kryptowährungen als „Vermögensvorteile“ gelten und eingezogen werden können, wenn sie durch Straftaten erlangt wurden23. Auch wenn Coins zwischen verschiedenen Wallets transferiert wurden, richtet sich die Einziehung auf den entsprechenden Wert (als Originaleinziehung oder Wertersatz). Kryptowährungen sind folglich rechtlich vergleichbar mit anderen Vermögenswerten.

Vorläufige Sicherung

Weil eine Einziehungsentscheidung oft erst im Urteil (§ 73 StGB) fällt, nutzen Staatsanwaltschaften vorläufige Sicherungsmaßnahmen (§§ 111b ff. StPO). So können Bitcoin oder sonstige Kryptowährungen beschlagnahmt oder unter Vermögensarrest gestellt werden4. Gegen solche Anordnungen steht dem Betroffenen das Rechtsmittel der Beschwerde (§ 304 StPO) offen. Wird das Verfahren später eingestellt oder der Betroffene freigesprochen, kann er nach dem Entschädigungsgesetz (StrEG) unter Umständen Ersatz für erlittene Schäden verlangen56.

Wallet-Forensik: Ermittlungsmaßnahmen im Fokus

Blockchain-Analyse

Jede Bitcoin-Transaktion wird öffentlich in der Blockchain verzeichnet. Ermittler setzen spezialisierte Analyse-Tools ein, um der Spur des Geldes zu folgen. Da alle Transfers dauerhaft gespeichert sind, ist ersichtlich, welche Adressen welche Beträge erhalten haben – der Weg jedes Bitcoins ist „von Anfang an sichtbar“7. So lassen sich anonyme Wallet-Adressen mit realen Personen oder Geschäftsvorfällen verknüpfen.

Behörden-Wallets und Kooperation

In manchen Fällen kooperieren Verdächtige direkt mit Behörden. Ein Beispiel ist ein großer Fall aus Dresden (2024): Hier stellten BKA, FBI und eine IT-Forensikfirma gemeinsam 50.000 Bitcoin (ca. 2,17 Mrd. USD) sicher, nachdem die Verdächtigen diese freiwillig auf von den Ermittlern kontrollierte Wallets überwiesen hatten8. Solche Strategien zeigen, wie technisch versierte Ermittler Kryptofahrpläne auskundschaften.

Geräte-Durchsuchung

Um an die privaten Schlüssel zu gelangen, wird oft eine Online- oder Offline-Durchsuchung von Rechnern und Smartphones durchgeführt (Richtervorbehalt). Denn nur der sogenannte Private Key ermöglicht den Zugriff auf die Kryptowährung9. Die Ermittler suchen etwa nach digitalen Hinweisen oder fordern per Beschluss Herausgabe der Schlüssel. Gelingt der Zugriff, können die Coins auf sichergestellte Wallets der Behörde transferiert werden.

Festsetzung bei Kryptobörsen

Viele Nutzer halten Coins auf zentralen Exchanges (z. B. Binance, Coinbase). Da diese Plattformen – im Gegensatz zu privaten Wallets – treuhänderisch für den Kunden verwahren, genügt hier oft ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss. Die Situation ähnelt der Kontopfändung: Die Rechte des Täters gegenüber der Börse werden genutzt, um die Kryptobestände zu sperren oder umzuleiten1011. Anders hingegen bei selbstverwalteten Wallets (Hardware/Software), wo nur der Inhaber den Private Key kennt – hier besteht bei Nichthilfe oft kaum eine Vollstreckungsmöglichkeit.

Rechte der Betroffenen

Schweigerecht & Verteidigung

Sie sind nicht verpflichtet, dem Staat Ihre Wallet-Passwörter oder detaillierte Auskünfte zu geben. Das gilt auch nach einer Durchsuchung: Der Beschuldigte kann die Aussage verweigern (Schweigerecht, § 136 StPO)12. Zögern Sie in jedem Fall nicht, sofort einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren13. Ein Anwalt hilft Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen und die Behörden auf formale Fehler hinzuweisen.

Entschädigung bei Verfahrensende (§2 StrEG)

Wird das Verfahren eingestellt oder Sie freigesprochen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung aus der Staatskasse14. Diese kann auch entgangene Gewinne ausgefallener Spekulationsgeschäfte umfassen, wenn Sie die Wertdifferenz zum Zeitpunkt der Beschlagnahme schlüssig darlegen1516. Eine Pflicht der Behörden zur Werterhaltung ergibt sich daraus ebenfalls: Versäumen sie den Abverkauf gefährdeter Coins, macht man sie unter Umständen haftbar1718. So kann es lohnend sein, frühzeitig die Verkaufsabsicht oder Risiken gegenüber der Staatsanwaltschaft anzumelden.

Werterhaltungspflicht der StA

Die Staatsanwaltschaft muss sicherstellen, dass die Kryptowährung durch die Maßnahme keinen unzumutbaren Schaden erleidet. Bei starken Kursschwankungen kann sie nach pflichtgemäßem Ermessen einen Notverkauf veranlassen19. Das Oberlandesgericht Köln hat klargestellt, dass sie bei erheblichem Wertverlust einem solchen Verkauf zustimmen kann, um das Vermögen zu erhalten20.

Beschwerderecht (§304 StPO)

Gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen können Sie Beschwerde einlegen21. In diesem Verfahren wird insbesondere überprüft, ob das Verfahren formell korrekt verlief und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Eine wichtige Frage ist stets: Bedarf es der Beschlagnahme überhaupt noch? Denn grundsätzlich gilt, dass beschlagnahmte Sache zurückzugeben ist, wenn sie nicht mehr als Beweismittel benötigt wird22.

Rechtsbehelfe gegen die Beschlagnahme

Antrag auf Freigabe/Herausgabe

Formal kann ein Antrag auf Herausgabe der Wallet gestellt werden. In der Praxis sind die Erfolgsaussichten jedoch gering. Das Amtsgericht und Oberlandesgericht Verden haben in einem Ransomware-Fall entschieden, dass „Bitcoin keine bewegliche Sache sind, die vorab herausgegeben werden könne“23. Kryptowährungen gelten demnach als digitales Guthaben ohne eigene Sachqualität24. Eine analoge Anwendung der Herausgaberegeln (§ 111n StPO) lehnte das Gericht ab25.

Beschwerde nach §304 StPO

Mit der Beschwerde können Sie gegen eine richterliche Anordnung (z. B. Beschlagnahme, Durchsuchung) vorgehen26. Hier kann neben Formfehlern insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme infrage gestellt werden. Bei der gerichtlichen Abwägung müssen nicht nur die Belange der Strafverfolgung berücksichtigt werden, sondern auch Ihre berechtigten Interessen (etwa etwaige Gläubiger oder Schadensersatzansprüche Dritter)27.

Antrag auf Notverkauf (§111p StPO)

Wenn das Vermögen massiv an Wert verliert, kann kurzfristig ein Notverkauf beantragt werden. Dies ist ein vereinfachtes Verfahren, mit dem die Behörde nachträglich zustimmen kann, wenn sie das Risiko eines Totalverlusts sieht28. In der erwähnten Ransomware-Entscheidung erklärte das Gericht, die Staatsanwaltschaft könne „nach pflichtgemäßem Ermessen“ einem solchen Verkauf zustimmen29.

Verhältnismäßigkeitsprüfung

Grundsätzlich muss jede Strafprozessmaßnahme verhältnismäßig sein. Das bedeutet: Die Beschlagnahme darf nur so weit gehen, wie sie unbedingt nötig ist. Liegt etwa Ihr gesamtes Vermögen im Zugriff der Behörden (dadurch werden Sie zahlungsunfähig), können Sie geltend machen, dass die Maßnahme untragbar ist. Eine solche Unverhältnismäßigkeit kann im Rahmen der Beschwerde oder in späteren Verfahren (z.B. im Hauptprozess oder in Verfassungsbeschwerden) vorgebracht werden.

Warum spezialisierte Verteidiger entscheidend sind

Strafverteidigung im Kryptobereich erfordert ein Höchstmaß an Fachwissen. Krypto-Strafrecht und Wallet-Forensik sind hochkomplexe Felder, in denen technisches Verständnis und juristische Expertise ineinandergreifen. Nur ein erfahrener „Wallet-Forensik Anwalt“ kennt die aktuellen Gesetze und neuesten Urteile (z. B. zur Einziehung und Freigabe von Kryptos3031) und weiß, wie Bitcoin-Transaktionen technisch analysiert werden. Spezialisten können Strafverteidigern in mehreren Punkten helfen:

  • Sie wissen, welche Beweise im Blockchain-Bereich zulässig sind und wie man deren Erhebung anfechten kann.
  • Sie können geeignete Anträge und Beschwerden formulieren (z.B. fristgerecht eine Beschwerde nach §304 StPO).
  • Sie verstehen die Schwachstellen der Ermittlerstrategie (z.B. beim Erhalt von Schlüsseln oder Festsetzung von Exchange-Guthaben) und nutzen diese in der Verteidigung.
  • Sie können unabhängige Gutachter (IT-Forensiker) beauftragen, um Sicherungsmaßnahmen der Polizei zu überprüfen oder Alternativen vorzuschlagen (etwa eine sichere Cold-Storage-Verwahrung statt Verwahrung in amtlichen Hot-Wallets).

Gerade weil die Strafverfolgung bei Krypto-Verbrechen immer ausgefeilter wird – nationale und internationale Behörden (BKA, FBI etc.) arbeiten eng zusammen, setzen modernste Analysesoftware ein und verstehen oft die Blockchain-Technologie besser als Laien – ist professionelle Unterstützung unerlässlich. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und keine unnötigen Vermögensverluste entstehen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Als auf Krypto-Straftaten spezialisierte Kanzlei fürchten wir die Herausforderung Bitcoin beschlagnahmt nicht. Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und verteidigen konsequent Ihr Eigentum. Kontaktieren Sie uns jetzt – wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und vertreten Sie gegenüber den Behörden. Ihre Kryptowährung ist wertvoll, lassen Sie sie nicht ohne Gegenwehr in falsche Hände geraten!

Zögern Sie nicht: Je früher Sie uns einschalten, desto besser können wir Schäden abwenden. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht – unsere Fachanwälte für Kryptorecht stehen Ihnen in allen Phasen des Ermittlungsverfahrens zur Seite. Zusammen erarbeiten wir eine effektive Verteidigungsstrategie und kämpfen für die Rückgabe Ihres Vermögens.